Moin zusammen,
wie schön, dass es diesen Mitgliederbereich gibt. Schöner noch wäre natürlich, wenn er als breite Austausch-Plattform genutzt werden würde.
Wie sieht es aus zum Sehbehindertentag? Wäre die Poller-Aktion nicht auch wasfür uns in Schleswig-Holstein. Ist leider nicht mehr viel Zeit, was auf die Beine zu stellen.
Hallo zusammen,
ich habe lange überlegt ob ich etwas schreibe zu dem Weihnachtsbrief aber ich möchte folgendes mitteilen:
1. herzlichen Dank an Detlef für die vielen Jahre Deiner Führung des Vereins.
2. Dann möchte ich meinen Zuspruch kund tun, das die Satzung angepasst werden kann. Das wir in einer Sondermitgliederversammlung die Möglichkeit haben, dies für den Verein und den vielen Mensche, die nicht selbst zur Wahl kommen können ermöglichen eine “BRIEFWAHL” durchzuführen.
3. das könnten wir schon durchführen, wenn wir die Sondermitgliederversammlung vorbereiten und durchführen. Zu der Wahl des Vorstandes das wäre eine wikliche Bereicherung
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Unterstuetzung
Wir beraten Sie gerne zu verschiedenen Fragen, wie Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Veränderung solch eines Antrages, Rezeptgebühren bzw. -minderung oder -befreiung. Gerne können Sie uns anrufen unter 0451 – 408 508 608
Hilfsmittel
Haben Sie Fragen zu bestimmten Hilfsmitteln, wie Bildschirmlesegerät, Hörbücher, sprechende Geräte usw., rufen Sie uns gerne an unter 0451 – 408 508 608.
Spendenkonto
Empfänger:
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.
Moin zusammen,
wie schön, dass es diesen Mitgliederbereich gibt. Schöner noch wäre natürlich, wenn er als breite Austausch-Plattform genutzt werden würde.
Wie sieht es aus zum Sehbehindertentag? Wäre die Poller-Aktion nicht auch wasfür uns in Schleswig-Holstein. Ist leider nicht mehr viel Zeit, was auf die Beine zu stellen.
Hallo zusammen,
ich habe lange überlegt ob ich etwas schreibe zu dem Weihnachtsbrief aber ich möchte folgendes mitteilen:
1. herzlichen Dank an Detlef für die vielen Jahre Deiner Führung des Vereins.
2. Dann möchte ich meinen Zuspruch kund tun, das die Satzung angepasst werden kann. Das wir in einer Sondermitgliederversammlung die Möglichkeit haben, dies für den Verein und den vielen Mensche, die nicht selbst zur Wahl kommen können ermöglichen eine “BRIEFWAHL” durchzuführen.
3. das könnten wir schon durchführen, wenn wir die Sondermitgliederversammlung vorbereiten und durchführen. Zu der Wahl des Vorstandes das wäre eine wikliche Bereicherung