Braille-Aufkleber für den Perwsonalausweis

Braille-Aufkleber für den Personalausweis

Ab Herbst 2021 sollte in allen Bürgerämtern ein transparenter Aufkleber mit dem Braille-Zeichen “ad” für Ausweisdokument erhältlich sein. Dies gilt für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel oder eID-Karten. Geregelt ist dies in einer Novelle der Personalausweisverordnung (§18 – Aufkleber mit Brailleschrift).

Für die Beantragung des Aufklebers ist laut einer Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) kein formaler Antrag nötig. Eine mündliche Mitteilung an die zuständige Sachbearbeitung das der Braille-Aufkleber gewünscht ist, reicht dafür aus. Ein Nachweis über das Vorliegen einer Sehbeeinträchtigung, wie z.B. der Schwerbehindertenausweis, ist nicht nötig.

Für den Aufkleber entstehen keine zusätzlichen Kosten, da dieser kostenfrei erhältlich ist und bei der Ausgabe des Personalausweises oder auch für einen noch gültigen Ausweis auf dessen Rückseite angebracht wird.

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