LPF

Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF)

Bei nachlassendem oder gar verlorenem Sehvermögen werden alle Tätigkeiten oder Handgriffe, die bisher selbstverständlich waren zu einer großen Herausforderung, wie z.B. das Eingießen einer Tasse Tee oder Kaffee, eine Unterschrift zu leisten oder gar am Morgen zu duschen.

So wie man es als sehende Person gewohnt war, Dinge zu erledigen, kann man es nun nicht mehr machen. Von jetzt an geht vieles nicht mehr spontan und schnell. Jetzt ist vor den meisten Tätigkeiten Nachdenken angesagt, da visuelle Eindrücke und Informationen nun fehlen. Ja, für vieles ist man sogar auf die Hilfe und Unterstützung anderer Menschen angewiesen. Doch der Wunsch, das Verlangen wieder ein eigenständiges Leben zu führen und täglich notwendige Sachen zu erledigen bleibt. Dafür gibt es die “Schulung in Lebenspraktischen Fähigkeiten” oder kurz LPF.

Das Ziel dieser Schulung ist der “Erhalt oder die Wiedererlangung der Selbstständigkeit”. Gerichtet ist sie an blinde oder sehbehinderte Menschen, auch oder gerade, wenn dazu noch andere Einschränkungen hinzukommen, z.B. Hörbehinderung, Bewegungseinschränkung oder Probleme beim Lernen.

Hier lernen die Teilnehmer spezielle Techniken und Methoden für ihr tägliches Umfeld zuhause. Dies wird natürlich auch auf die jeweilige Situation jedes/jeder Einzelnen abgestimmt. Darüber hinaus wird auch der Umgang mit Hilfsmitteln, wie z.B. sprechenden Haushaltsgeräten oder auch eine Gestaltung der Räumlichkeiten mit speziellen Kontrasten vermittelt. Ein besonderes Augenmerk wird aber auf das Entwickeln von eigenen Strategien für Lösungen von Problemen gelegt. Am Ende der Schulung sollten also die täglichen Dinge wieder etwas leichter fallen.

Teilnehmen können Menschen mit fehlender oder geringer Sehfähigkeit auch wenn noch andere Beeinträchtigungen vorhanden sind. Das Alter, der Zeitpunkt des Auftretens der Behinderung sowie die Lebenssituation spielen dabei keine Rolle.

Erwachsenen ist es anzuraten, so schnell wie möglich nach dem Auftreten der Sehbehinderung mit der Schulung zu beginnen. Kinder sollten auch entsprechend ihrer Entwicklung regelmäßig geschult werden. Dies steigert die Chancen erheblich, um als Erwachsene ein selbstständiges Leben zu führen und die alltäglich anfallenden Aufgaben gut zu meistern.

Durchgeführt werden die Schulungen von qualifizierten und anerkannten Reha-Lehrerinnen und –Lehrern für Lebenspraktische Fähigkeiten, die zur Durchführung ihrer Tätigkeit eine besondere Zusatzausbildung absolviert haben. Sie erfolgt als Einzelunterricht im gewohnten Umfeld der Teilnehmerin/des Teilnehmers, sei es die eigene Wohnung, das Senioren- oder Wohnheim oder auch Schule bzw. Kindergarten. Auch die Möglichkeit von Intensivkursen oder Schulungen über mehrere Wochen für bestimmte Zielgruppen gibt es.

In den Schulungen werden Techniken vermittelt, durch die viele Tätigkeiten möglich sind, selbst wenn die Sehfähigkeit gering ist oder gar fehlt. Dies sind zum Beispiel das Orientieren in der eigenen Wohnung oder das Markieren und Ordnen von Gegenständen. Auch die Nutzung von Hilfsmitteln wird vermittelt, wie vergrößernde Sehhilfen, sprechende Uhren oder Haushaltsgeräte, Abspielgeräte für Hörbücher und ähnlichem. Ganz wichtig für das Vermitteln von lebenspraktischen Fähigkeiten ist natürlich auch der Sicherheitsaspekt für die sichere Nutzung von Besteck oder dem Zubereiten und Kochen von Essen.

Auch die “einfachen” täglichen Tätigkeiten, wie Wäsche waschen, Reinigung der Wohnung, Körperpflege oder Freizeitgestaltung müssen jetzt anders organisiert werden und werden in der Schulung vermittelt.

Welche dieser Fähigkeiten an die Teilnehmerinnen/Teilnehmer vermittelt werden wird anhand deren persönlicher Situation und Wunsch behandelt. Am Anfang steht aber unter Umständen als Grundlage das gezielte Nutzen des Tastsinns und das Strukturieren von Abläufen, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Bei vielen Tätigkeiten muss durch die geringere oder nicht vorhandene Sehfähigkeit die Unterstützung durch andere Sinne erfolgen. Dies sind vor allem der Tast- und der Hörsinn, auf die in dieser Schulung das Hauptaugenmerk liegt. So lernt man z.B. zu erkennen, wann ein Gefäß gefüllt ist, das Wasser kocht oder in welchem Raum man sich befindet. Zudem wird dem Teilnehmenden gelehrt die Wohnung zu optimieren, z.B. durch verbesserte Kontraste oder Lichtverhältnisse.

Kommen neben der Seheinschränkung noch andere Behinderungen auf einen zu, wie etwa Hör- oder Tastprobleme, so kann auch auf diese individuell eingegangen werden. Kinder werden altersgerecht geschult.

Der zeitliche Umfang der Schulung ist abhängig von der individuellen Situation des Teilnehmenden. Sie kann in einem Stück oder in mehreren Einheiten stattfinden. Diese dauern dann etwa je Einheit ca. 1 bis 2 Stunden. Die Erfahrung zeigt, dass sehbehinderte Menschen weiniger Zeitaufwand benötigen als komplett erblindete. Menschen, die von Geburt an blind sind benötigen meist eine intensivere Unterweisung, da sie über keinerlei Seherfahrung verfügen. Kommen dann auch noch andere Behinderungen hinzu, die die Betroffenen daran hindern, ihre fehlende Sehfähigkeit auszugleichen, z.B. durch eine Körperbehinderung, so werden in solchen Fällen speziell entwickelte Schulungen mit einer höheren Stundenzahl notwendig.

Die Kosten für eine LPF-Schulung können entweder von der Krankenkasse, dem Träger der Eingliederungshilfe oder auch im Rahmen einer beruflichen Reha übernommen werden. Es kommt aber immer auf die individuelle Situation der/des Betroffenen an.

Beratung finden Sie entweder bei den verschiedenen Blinden- und Sehbehindertenvereinen oder auch beim DBSV unter:

www.dbsv.org

info@dbsv.org

01805/66 64 56

Auch beim Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. können Sie Informationen zu LPF-Schulungen erhalten:

www.rehalehrer.de

vorstand@rehalehrer.de

07000/2 66 27 38

Diese Informationen fanden statt mit freundlicher Unterstützung des:

Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

Rungestr. 19

10179 Berlin

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