Angesichts des gravierenden Einschnitts beim Landesblindengeld hat die Generalversammlung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH) am 25. Juni einstimmig eine Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung verabschiedet
Kiel/Lübeck, 27. Juni 2011
Resolution für eine gerechte Blindengeldlösung
Die Mitgliederversammlung des BSVSH fordert die Landesregierung auf, die Halbierung des Landesblindengeldes zurück zu nehmen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) fordert eine inklusive Gesellschaft mit uneingeschränkten Teilhabemöglichkeiten.
Das Blindengeld ist die wichtigste Voraussetzung für eine uneingeschränkte Teilhabe blinder Menschen. Durch die Kürzung des Blindengeldes werden die Teilhabemöglichkeiten blinder Menschen deutlich eingeschränkt.
Schleswig-Holstein gewährt das niedrigste Blindengeld aller Bundesländer und ist damit das Schlusslicht in Sachen Teilhabemöglichkeiten blinder Menschen.
Wie lange will und kann die Politik diesen Zustand noch verantworten?
Kontakt:
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V.,
Memelstr. 4, 23554 Lübeck, Tel.: 0451/408 508 0
Vorsitzende: Annegret Walter; 04532/7218
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