Weisen Sie am besten bereits in den Einladungen darauf hin, dass Sie zugunsten des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) auf Geschenke verzichten. Ihre Gäste können die Geschenkspende direkt auf unser Spendenkonto überweisen.
Machen Sie es Ihren Gästen einfach: Geben Sie unsere Kontoverbindung und ein klares Stichwort an, das Ihre Spendenaktion treffend beschreibt – z.B. „Geburtstag Max Mustermann“. Das Stichwort benötigen wir, damit wir die Spenden Ihrem Spendenaufruf zuordnen können.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Ihre Gäste direkt auf Ihrer Feier spenden, so dass Sie alle Spenden anschließend gesammelt an uns überweisen können. Auch in diesem Fall ist es sinnvoll, bereits auf den Einladungen auf Ihre „Spenden statt Schenken“-Aktion hinzuweisen.
Bitte überweisen Sie nach Ihrer Feier alle Spenden gesammelt an den BSVSH und kennzeichnen Sie Ihre Überweisung eindeutig mit einem Stichwort (z.B. „Sammelüberweisung, Geburtstag Fröhlich“). Etwa drei Wochen nach Ihrer Feier erhalten Sie von uns eine Spendenquittung über die gesamte Spendensumme.
Ganz wichtig: Sollen stattdessen Ihre Gäste eine Spendenbescheinigung erhalten, dann benötigen wir eine Liste, auf der die Namen, Anschriften und Spendensummen aller Spenderinnen und Spender vermerkt sind. Bitte legen Sie eine solche Liste auf der Feier aus und schicken Sie diese anschließend an uns. Gern senden wir Ihnen hierfür ein vorgefertigtes Formular zu.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Spendenaktion.
Spenden im Augenblick der Trauer zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen.
Oftmals möchten Angehörige, Freunde und Hinterbliebene in Gedenken an einen geliebten Menschen eine gemeinnützige Organisation unterstützen.
Insbesondere wenn der geliebte Mensch blind war oder im Laufe seines Lebens aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls die Sehkraft verloren hat, ist es eine wertvolle Geste, die Trauergäste anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für den BSVSH zu bitten.
Gerne erklären wir Ihnen hier das Vorgehen und bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Das geht auch über den Bestatter
Eine Möglichkeit, in Gedenken an einen geliebten Menschen zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen.
Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns den Namen der/des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung, zum Beispiel „Gedenken Namen der/des Verstorbenen“. Mit diesem Stichwort können wir die eingehenden Spenden eindeutig Ihrer Sammlung zuordnen. So könnte der Absatz in Ihrer Traueranzeige aussehen:
Anstelle freundlichst zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Spende für den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) unter dem Stichwort „Name der/des Verstorbenen“.
Damit Sie erfahren, wer sich an Ihrem Spendenaufruf beteiligt hat, erhalten Sie drei bis vier Wochen nach der Trauerfeier von uns ein Dankschreiben zusammen mit einer Übersicht über die eingegangene Gesamtsumme und eine Liste mit den Spendennamen. Bitte beachten Sie: aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Informationen zu einzelnen Spendensummen weitergeben, sondern nur die Gesamtsumme nennen.
Eine weitere Möglichkeit ist, in Andenken an einen geliebten Menschen anlässlich der Trauerfeier Barspenden zu sammeln, die Sie anschließend selbst auf unser Spendenkonto einzahlen können.
Bitte beachten Sie: Um in diesem Fall Ihren Gästen eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Liste mit Name, Adresse und Spendenbetrag jedes einzelnen Spenders. Falls gewünscht, lassen wir Ihnen dafür ein vorgefertigtes Formular zukommen.
Spendenkonto des BSVSH:
Postbank Hamburg
IBAN: DE92 2001 0020 0082 6152 08,
BIC: PBNKDEFF200
Überweisungszweck: Kondolenzsammlung / Name der/des Verstorbenen
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir unterstützen Sie gern bei Ihrer Spendenaktion. Telefon: 0451/4085080, E-Mail: info@bsvsh.org
Vermächtnisspenden
Testamentsspende, Testamentarische Verfügung, Schenkung zu Lebzeiten
Mit einer Vermächtnisspende hinterlassen Sie etwas Bleibendes und unterstützen die Arbeit des Verbandes. Setzen Sie sich dazu mit dem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung.
Haben Sie Fragen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Adressdaten verwenden wir nur, um Ihnen eine Spenden-Bescheinigung zukommen zu lassen und Sie als Förderer über unsere Aktivitäten zu informieren. Ihre Bankdaten geben wir keinesfalls an Dritte weiter. Informieren Sie sich über unsere Datenschutzrichtlinien.
Spenden für den BSVSH sind von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer abzugsfähig.
Der BSVSH ist vom Finanzamt Lübeck, Steuernummer 22/290/72599, durch Bescheid vom 22.11.2019 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes als gemeinnützige und mildtätige Organisation anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
Unterstuetzung
Wir beraten Sie gerne zu verschiedenen Fragen, wie Beantragung eines Schwerbehindertenausweises, Veränderung solch eines Antrages, Rezeptgebühren bzw. -minderung oder -befreiung. Gerne können Sie uns anrufen unter 0451 – 408 508 608
Hilfsmittel
Haben Sie Fragen zu bestimmten Hilfsmitteln, wie Bildschirmlesegerät, Hörbücher, sprechende Geräte usw., rufen Sie uns gerne an unter 0451 – 408 508 608.
Spendenkonto
Empfänger:
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V.