Landesblindengeld – Neue Gesetzesinitiative im Landtag

Die Betroffenen werden aufmerksam verfolgen, wie unser Parlament das behandelt.

Der BSVSH begrüßt Gesetzesinitiative des SSW für eine Dynamisierung des Landesblindengeldes!

Am 20. November 2025 befasst sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit einer Gesetzesinitiative zur dynamischen Anpassung des Blindengelds. Die Betroffenen werden aufmerksam verfolgen, wie unser Parlament das behandelt.

Die Landesregierung sieht hier bislang keinen Handlungsbedarf, wie sie in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage vom 4. Juli erklärte. Ministerin Touré schreibt: „Aktuell bestehen mit Blick auf die Haushaltssituation des Landes keine Planungen zu einer weitergehenden Erhöhung des Landesblindengeldes.“ 

Die Ministerin verwies auf die Haushaltslage. Dabei sollte sie zur Kenntnis nehmen, dass Dank des medizinischen Fortschritts die Zahl der Leistungsberechtigten seit Jahrzehnten kontinuierlich rückläufig ist. Betrug sie 1994 noch 5.198, war sie 2005 auf 4.685 gesunken, ist für 2014 mit 3.685 und wurde 2023 mit 2.913 Beziehern beziffert (Quellenangaben s. u.). Diese erfreuliche Entwicklung ist bundesweit zu verzeichnen. Aus den damit verminderten Ausgaben im Landesbudget finanzieren andere Länder eine Dynamisierung (vgl. die jüngst in den Landtagen des Saarlands und von Niedersachsen einmütig beschlossenen Anpassungen). Schleswig-Holstein kürzt aber immer nur den entsprechenden Haushaltsposten. Dieser betrug 2013 noch 11.622.300 € und wurde für den Haushalt 2025 auf 6.100,6 Tsd. Euro gekürzt. Liegt im Haushaltsentwurf für 2026 noch bei 6.924,5 Tsd. Euro. 

Die Verweigerung einer Anpassung an die allgemeine Teuerung ist faktisch eine Leistungskürzung. Allein die Taxigebühren sind seit 2013 um mehr als 70% gestiegen. Lohnleistungen im Dienstleistungsbereich haben sich in ähnlichem Maße erhöht.

Als Organisation der Selbstvertretung blinder, taubblinder, sehbehinderter und von Sehverlust bedrohter Menschen begrüßen wir die gesetzgeberische Initiative des SSW, das Blindengeldgesetz dahingehend zu ändern, dass der gezahlte Betrag nach Maßgabe des Rentenanpassungswerts dynamisch jährlich aktualisiert wird. Wir verbinden das mit der Hoffnung, dass es einen fraktionsübergreifenden Willen unserer Volksvertreter gibt, Schaden zu begrenzen. Den Schaden zu beheben, würde bedeuten, dass eine Benachteiligung blinder und taubblinder Menschen mit Wohnort Schleswig-Holstein beseitigt werden müsste durch eine Anhebung des Nachteilsausgleich auf Bundesdurchschnitt (derzeit bei 480 Euro). Die Dynamisierung auf unbefriedigendem Niveau bedeutet wenigstens, dass die Kluft zu den anderen Bundesländern nicht weiterwächst.

„Wir sind überzeugt“, erklärt Dr. Jürgen Trinkus als Vorsitzender des BSVSH, „dass sich in den Tiefen des Finanzhaushalts Reserven finden. Fragen Sie die Finanzexpertinnen unter den Landtagsabgeordneten!“

Wie die Regierenden in Schleswig-Holstein seit Längerem mit den Belangen der blinden und sehbehinderten Menschen umgehen, hat uns gezwungen, sehr tief in die Materie einzusteigen. Was wir finden, ist beklagenswert.

Während die verantwortlichen Politiker meinen, sie können die Ausgaben für das Landesblindengeld aus haushälterischen Gründen nicht steigern, sind die gezahlten Leistungen in der Summe ständig gesunken. 

Die einzige Anpassung des Landesblindengeldes seit 2013 war mit dem Haushalt 2025 bei einer Anhebung um 25 € viel zu klein ausgefallen, um Betroffene mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein auch nur annähernd in die Nähe des bundesdurchschnittlich gezahlten Nachteilsausgleichs zu bringen. Während in fast allen anderen Bundesländern Anpassungen an die gestiegenen Kosten erfolgten, bleibt Schleswig-Holstein mit wachsendem Abstand das Schlusslicht. 

Die Erhöhung des Zahlungsbetrags war mit einer gleichzeitigen Kürzung des Budgets um 970.000 Euro verbunden.  Wir haben nicht vergessen, wie die ungewöhnliche Verfügung begründet wurde, hierbei „vom generell rückwirkenden Inkrafttreten des HHBegleitG“ abzuweichen. „Für die Leistungsberechtigten bedeutet ein Inkrafttreten erst zum 1. April keinen großen Nachteil. Durch ein früheres Inkrafttreten würden sie für 3 Monate insgesamt maximal 75,- € mehr erhalten; dies stellt nur ein Viertel der bisherigen monatlichen Leistung dar.“ Dieser behördliche Zynismus kann hier nachgelesen werden: umdruck-20-04287: Änderungsanträge CDU-Grüne S. 11). 

Diese kleine Steigerung, die den Budgetrahmen nicht einmal ausschöpfte, wird vom Ministerium selbst demnach als geringfügig angesehen. Verwiesen wurde auf den mit den Änderungsbescheiden verbundenen Verwaltungsaufwand. 

Wenn das Blindengeld nicht ausreicht, mögen die Betroffenen doch die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen, meint die Ministerin und schreibt: „Dem Personenkreis blinder Menschen steht der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe offen, womit auch Assistenzleistungen wegen blindheitsbedingter Bedarfe gewährt werden können.“ (vgl. hier!)

Wir erklären dazu, dass die pauschale Gewährung eines monatlich feststehenden Betrages zur Deckung des blindheits- und taubblindheitsbedingten Mehraufwandes einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht im Vergleich zu einer personenzentrierten und zeitlich befristeten Budgetierung der anfallenden Nachteilsausgleiche. Die Anspruchsberechtigung ist medizinisch indiziert. Das verursacht keine weiteren sozialbehördlichen Prüfungen und erspart es den Betroffenen, sich wie Bettler fühlen zu müssen. Und sicher wird niemand aus dem 

hohen Hause und sonst in der Gesellschaft sein Sehvermögen gegen ein Blindengeld tauschen wollen. 

Wir weisen darauf hin, dass eine Rehabilitation nach Sehverlust in der Fläche praktisch nicht existiert. Mit unserem ehrenamtlich tätigen „Blickpunkt-Auge“-Beratungsteam leisten wir als BSVSH hier erste Hilfe und kennen die Situation vieler Betroffener. Menschen, die mit der Bewältigung ihrer alltäglichen Herausforderungen infolge von Blindheit gefordert sind, nun noch in die Ämter zu schicken, um ihren Mehrbedarf akribisch zu verhandeln, setzt eine zu hohe Schwelle für die Mehrheit der Bedürftigen. Diese Idee wird sehr schnell fallen lassen, wer sich in die Thematik tiefer einarbeitet.

Mit der Einzelfallplanung wäre gleichzeitig ein erheblicher Personalaufwand verbunden. Zur Planung von blindheitsbedingten Maßnahmen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens sind die kommunal zuständigen Behörden nicht geschult. Sie trotzdem mit der Budgetplanung für blindheitsbedingte Aufwendungen zu betrauen, wäre das Gegenteil von Bürokratieabbau und Senkung des Verwaltungsaufwandes. 

Im Namen der Betroffenen bekräftigt der BSVSH abschließend seine Hoffnung, dass unsere Volksvertreter sich auf eine sach- und menschengerechte Lösung verständigen können.

Ergänzende Quellenangabe zur sinkenden Zahl der Blindengeldempfänger:

Für die Jahre 1994 bis 2008 sind die Zahlen hier zu finden: Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marret Bohn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit Kürzung des Landesblindengeldes (Drucksache 17/209 17. Wahlperiode 21.01.2010). Zahlen aus 2013 und 2014 sind zu dem Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten Dr. Hase 2014.

Angaben zu den Menschen mit Blindheit oder hochgradiger Sehbehinderung liefert gern auch das Statistikamt Nord, Referat 12 Sozial- und Gesundheitswesen, Rechtspflege.