Uns finanziell unterstützen
Die Möglichkeiten, mit uns gemeinsam etwas für die Menschen mit Sehproblemen im Land zu bewegen, sind vielfältig.
Spenden
Ihre Spende hilft uns, die Aufgaben in Selbsthilfe, Beratung, Information sowie Interessenvertretung immer besser zu erfüllen.
Neben Mitgliedsbeiträgen sind Spenden eine wichtige Säule zur Finanzierung unserer Arbeit. Ihre Spende ermöglicht unser tägliches Handeln und Wirken für blinde und sehbehinderte Menschen in Schleswig-Holstein auf vielseitige Weise.

Überweisen Sie gern direkt auf unser Spendenkonto (Kontodaten rechts).
Alternativ können Sie auch mit Ihrer Banking-App diesen QR-Code scannen. Im Code sind die relevanten Zahlungsdaten hinterlegt, sodass sie ganz einfach Ihren gewünschten Spendenbetrag ergänzen und die Zahlung abschicken können.
Fördern
Im Rahmen einer Fördermitgliedschaft können Sie einen regelmäßigen, finanziellen Beitrag zur Verwirklichung unseres Vereinszwecks leisten. Außerdem profitieren Sie von unseren Informationsangeboten für Mitglieder.
Zeit Spenden
Unser Verein lebt vom Ehrenamt. Unsere Geschäftsstelle und unsere Gruppen können immer tatkräftige Unterstützung gebrauchen. Sie möchten uns mit Ihrer Zeit unterstützen? Darüber freuen wir uns sehr. Melden Sie sich gern bei uns!
Kondolenzspenden
Oftmals möchten Angehörige, Freunde und Hinterbliebene in Gedenken an einen geliebten Menschen eine gemeinnützige Organisation unterstützen. Insbesondere wenn der geliebte Mensch blind war oder im Laufe seines Lebens aufgrund von Krankheit oder Unfall die Sehkraft verloren hat, ist es eine wertvolle Geste, die Trauergäste anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) zu bitten.
Vorgehen für Kondolenzspenden durch Trauergäste
Eine Möglichkeit, in Gedenken an einen geliebten Menschen zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen. Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns den Namen der/des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit. Wir vereinbaren dann mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung, zum Beispiel „Gedenken Namen der/des Verstorbenen„. Mit diesem Stichwort können wir die eingehenden Spenden eindeutig Ihrer Sammlung zuordnen.
Bitte weisen Sie Ihre Trauergäste in der Todesanzeige oder Trauerbenachrichtigung auf Ihren Spendenaufruf zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen hin. So könnte der Absatz in Ihrer Traueranzeige aussehen:
„Anstelle freundlichst zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Spende für Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) unter dem Stichwort Name der/des Verstorbenen.“
Damit Sie erfahren, wer sich an Ihrem Spendenaufruf beteiligt hat, erhalten Sie von uns ein Dankschreiben zusammen mit der Information über die eingegangene Gesamtsumme. Bitte beachten Sie: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Informationen zu einzelnen Spendensummen weitergeben, sondern nur die Gesamtsumme nennen.
Unser Spendenkonto
Achtung: Kontowechsel:
IBAN: DE45 2135 2240 0002 0024 91
BIC: NOLADE21HOL
Bei der Sparkasse Holstein
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung wünschen, lassen Sie uns bitte Ihre Adresse im Zahlungszweck zukommen. Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gern.
Kontakt
Anja Schliewe | Telefon: 0451 408 508 19 | E-Mail: info@bsvsh.org

