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Geschäftsführerin/Geschäftsführer (w/m/d) gesucht

Bitte beachten Sie unsere Stellenausschreibung des Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) und geben Sie diese auch gern an interessierte und geeignete Personen weiter! Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss 31.03.2023! Die Ausschreibung finden Sie hier!


Der Landtag entscheidet über das Landesblindengeld

Die Anhörung im Sozialausschuss vom 09.02. mit Untertitel und Gebärdensprache auf YouTube

Gibt Schleswig-Holstein die „rote Laterne“ des bundesweiten Schlusslichts ab?

In Sachen Nachteilsausgleiche für blinde Menschen ist „der echte Norden“ Schlusslicht im Bundesvergleich, und es geht am Donnerstag, 9. Februar 2023 im Plenarsaal des Landtags darum, ob das so bleibt. Betroffene fragen sich: Was hat das „schönste Bundesland“, wo die glücklichsten Deutschen zu Hause sein sollen, übrig für seine blinden, sehbehinderten und gehörlosen Bürger?

Der Sozialausschuss nimmt sich Zeit für uns: Eine ganze Sondersitzung ist einer mündlichen Anhörung von 15 geladenen Vereinen und Institutionen vorbehalten. Wir als Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein verstehen uns als Interessenvertreter derjenigen, die wegen fehlenden Sehvermögens auf vielfältige Kompensation ihrer erheblichen Einschränkungen in Kommunikation, Orientierung und Mobilität angewiesen sind.

Worum geht es?

Seit 2013 beträgt das vermögens- und einkommensunabhängige Blindengeld in Schleswig-Holstein monatlich 300 €. Schon damals befand sich das Bundesland im Ergebnis vorangegangener Abwärtskorrekturen ganz unten im Ländervergleich, seit 2017 sind wir das einsame Schlusslicht (vgl. die Übersicht Blindengeld in Schleswig-Holstein).

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein (BSVSH) hat dazu eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Sie wurde durch den Landtag als Umdruck 20-536 veröffentlicht. Darüber hinaus möchten wir hiermit den Textentwurf der mündlichen Stellungnahme für die bevorstehende Anhörung zugänglich machen sowie einige persönliche Statements, die den Verein in den letzten Monaten erreichten und deren Absender mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

Für weitere Anfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Jürgen Trinkus, Vorsitzender des BSVSH


Mit neuem Landesvorstand in die Zukunft

Die Mitgliederversammlung des BSVSH hat am 11. Juni 2022 im Kieler “Haus des Sports” einen neuen Landesvorstand gewählt. Mit jeweils 41 von 42 abgegebenen Stimmen erhielten in dieser Reihenfolge folgende Kandidaten das Vertrauen der anwesenden Wahlberechtigten:

Dr. Jürgen Trinkus (Kiel) als Vorsitzender,
Norbert Stolte (Lübeck) als 1. stellv. Vorsitzender
Ursula Kleinert (Elmshorn) als 2. stellv. Vorsitzende.

Als Beisitzer wurden mit großer Mehrheit gewählt:
Regine Planer-Regis (Berkenthin) und Karl-Josef Küppers (Lübeck).

Als Ersatzbeisitzer stellten sich zur Verfügung und wurden einmütig gewählt:
Sascha Lang, Dr. Stefani Hettmer und Alexandra Richter.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung traf sich der Vorstand zu seiner konstituierenden Sitzung. Dabei wurde beschlossen, dass sich der BSVSH um die Mitgliedschaft im Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen für die begonnene Legislaturperiode bewirbt. Der Landesbeirat hat sich am 27. Juni konstituiert. Dr. Jürgen Trinkus und Ursula Kleinert, die sich gemäß Vorstandsbeschluss für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt haben, erhielten am 15. Juni hierfür ihre Berufungsschreiben.

Die Mitgliederversammlung hatte außerdem die Delegierten zum DBSV-Verbandstag in Berlin zu wählen. Diese höchste Gremium der Blinden- und Sehbehinderten-Vereine in Deutschland tagte vom 23. bis 25. Juni 2022 in Berlin. Umständehalber war der nördlichste Landesverein der letzte, der seine Teilnehmer bestimmen und melden konnte. Dr. Jürgen Trinkus, Ursula Kleinert und Regine Planer-Regis sowie Norbert Stolte werden die Belange der Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfe unseres Bundeslandes beim Verbandstag vertreten. Das sollte ein guter Start sein in die künftige Arbeit für die Belange der blinden und sehbehinderten Menschen in Schleswig-Holstein, meint sicher nicht nur der frisch gewählte Landesvorsitzende, Dr. Jürgen Trinkus

Die Mitglieder des neuen Vorstands

v.l.n.r.: Karl-Josef Küppers,  Dr. Jürgen Trinkus,  Norbert Stolte, Ursula Kleinert, Dr. Stefani Hettmer,  Sascha Lang, Regine Planer-Regis, (es fehlt auf diesem Bild Alexandra Richter)

Redaktion: Regine Planer-Regis


Neutralität in der Beratung

Unsere Erstberatung ist ein Angebot von Betroffenen für Betroffene und bietet Rat und Hilfe bei Sehverlust.

Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot, Dies richtet sich in erster Linie an Menschen mit Sehbeeinträchtigungen oder mit Erkrankungen, die zu einem Sehverlust führen können. Willkommen sind ebenfalls ihre Angehörigen, andere Bezugspersonen, Beschäftigte von Behörden, Ämtern oder Einrichtungen und andere Interessierte.

Wir informieren und beraten unabhängig und kostenfrei zu Themen wie: Grundlegende Fragen zu Augenerkrankungen, Sehhilfen und andere Hilfen.

Unsere Ziel ist, den Ratsuchenden Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erhalten. Je nach individuellem Bedarf informieren wir die Ratsuchenden über Techniken und Handlungshilfen, über Hilfsmittel für den Alltag, für den Beruf, für Mobilität, Kommunikationshilfen u. v. m.

Für die Erstberatung stehen ehrenamtliche, selbst Betroffene Personen zur Verfügung. Das Beratungsangebot ist neutral gegenüber kommerziellen Anbietern. Die Berater geben Hinweise zu Antragstellungen an Leistungsträger und Leistungserbringer; es soll insbesondere im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen die notwendige Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe geben. Die Berater*innen sind nur den ratsuchenden Personen verpflichtet.

Grundlagen für unserer Arbeit sind uns insbesondere die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) und Artikel 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“


Attraktive Angebote und Vergünstigungen mit der DBSV-Karte

Als Mitglied im BSVSH haben Sie Anspruch auf die DBSV-Karte. Mit dieser können Sie viele attraktive Angebote bzw. Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Welche dies sind, können Sie der PDF-Datei auf der DBSV-Seite entnehmen.

Sollten Sie noch keine DBSV-Karte haben oder ist Ihre verloren gegangen, so können Sie diese über uns bestellen.


Braille-Aufkleber für den Personalausweis

Ab Herbst 2021 sollte in allen Bürgerämtern ein transparenter Aufkleber mit dem Braille-Zeichen “ad” für Ausweisdokument erhältlich sein. Dies gilt für Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel oder eID-Karten. Geregelt ist dies in einer Novelle der Personalausweisverordnung (§18 – Aufkleber mit Brailleschrift).

Für die Beantragung des Aufklebers ist laut einer Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) kein formaler Antrag nötig. Eine mündliche Mitteilung an die zuständige Sachbearbeitung das der Braille-Aufkleber gewünscht ist, reicht dafür aus. Ein Nachweis über das Vorliegen einer Sehbeeinträchtigung, wie z.B. der Schwerbehindertenausweis, ist nicht nötig.

Für den Aufkleber entstehen keine zusätzlichen Kosten, da dieser kostenfrei erhältlich ist und bei der Ausgabe des Personalausweises oder auch für einen noch gültigen Ausweis auf dessen Rückseite angebracht wird.


Infopost Februar 2023

Unser monatlich erscheinendes Magazin “Infopost” mit Berichten und Mitteilungen aus dem Vorstand und den Arbeitskreisen über Treffen und Veranstaltungen in Schleswig-Holstein.

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