Mit Nachlass und Gedenken Gutes tun
Der Tod ist kein leichtes Thema. Mit dem letzten Willen und Andenken bieten sich jedoch Möglichkeiten, dauerhaft die Selbsthilfe von Blinden und Sehbehinderten zu unterstützen und so etwas Bleibendes in Ihrem Namen für Schleswig-Holstein zu schaffen.
Ein Vermächtnis für Teilhabe und Selbsthilfe
Wie spricht man die Themen Tod und Vermächtnis einfühlsam an? Dazu gibt es keinen leichten Weg, deswegen versuchen wir es einfach mit Transparenz.
Mit Ihrem Testament können Sie ein dauerhaftes Zeichen für die Blinden- und Sehbehindertenarbeit in Schleswig-Holstein setzen. Sie unterstützen damit unsere bestehende Beratungs- und Selbsthilfearbeit vor Ort und ermöglichen die Entwicklung neuer Projekte.
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Testamentsspende: Sie können ein persönliches Vermächtnis für Organisationen einrichten oder diese als Miterben einsetzen, wie bei einer natürlichen Person. Die Höhe oder den Anteil des Vermächtnisses bestimmen Sie dabei selbstverständlich selbst.
Wichtig zu wissen: Da gemeinnützige Einrichtungen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt die gesamte Summe dem Verein zugute.
Kompetente Beratung
Das Erbschaftsrecht ist kompliziert. Deswegen vermitteln wir Ihnen bei konkretem Interesse zu einer Erbschaftsspende an den BSVSH einen Rechtsanwalt und Notar aus unserem Netzwerk, der Sie unabhängig berät.
Melden Sie sich gern bei uns und wir vereinbaren ein persönliches Erstgespräch mit Ihnen.
Kondolenzspende statt Kranz – im Andenken spenden
Eine geliebte Person verlieren, ist schlimm. Wenn Sie als Angehörige, Freunde und Hinterbliebene in Gedenken an Ihre Lieben und ihr Leben zu Kondolenzspenden aufrufen möchten, unterstützen wir Sie dabei.
Insbesondere wenn der geliebte Mensch blind war oder im Laufe seines Lebens aufgrund von Krankheit oder Unfall die Sehkraft verloren hat, ist es eine wertvolle Geste, die Trauergäste anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende für den Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) zu bitten.
Dazu beraten wir Sie gern. Hier erläutern wir den Ablauf.
Vorgehen für Kondolenzspenden durch Trauergäste
Eine Möglichkeit, in Gedenken an einen geliebten Menschen zu Spenden aufzurufen, ist es, die Trauergäste direkt auf unser Spendenkonto überweisen zu lassen. Bitte nehmen Sie hierfür mit uns Kontakt auf und teilen Sie uns den Namen der/des Verstorbenen und den Termin der Trauerfeier mit.
Wir vereinbaren dann mit Ihnen ein Stichwort für die Überweisung, zum Beispiel „Gedenken Namen der/des Verstorbenen„. Mit diesem Stichwort können wir die eingehenden Spenden eindeutig Ihrer Sammlung zuordnen.
Bitte weisen Sie Ihre Trauergäste in der Todesanzeige oder Trauerbenachrichtigung auf Ihren Spendenaufruf zugunsten von blinden und sehbehinderten Menschen hin. So könnte der Absatz in Ihrer Traueranzeige aussehen:
„Anstelle freundlichst zugedachter Kranz- und Blumenspenden bitten wir um eine Spende für Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. (BSVSH) unter dem Stichwort Name der/des Verstorbenen.“
Damit Sie erfahren, wer sich an Ihrem Spendenaufruf beteiligt hat, erhalten Sie von uns ein Dankschreiben zusammen mit der Information über die eingegangene Gesamtsumme.
Bitte beachten Sie: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir Ihnen keine Informationen zu einzelnen Spendensummen weitergeben, sondern nur die Gesamtsumme nennen.
Kontakt
Sie haben noch Fragen oder möchten persönlich zu uns Kontakt aufnehmen? Rufen Sie uns gern an unter der 0451 408 508 19.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
