Roller weg vom Fußweg!

BSVSH für freie, sichere Gehwege und Straßenquerungen

Forderung des BSVSH

„Wir erwarten von den Kommunen und Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein, dass sie ihre gesetzlichen Spielräume nutzen für einen sicheren und barrierefreien Fußverkehr“, das erklärte der Vereinsvorsitzende Dr. Jürgen Trinkus auf Anfrage des NDR-Fernsehens.

Ein Kamerateam des NDR interviewt BSVSH Vorstandsvorsitz Jürgen Trinkus zu Elektrorollern in Kiel
NDR nimmt BSVSH Forderungen zu Elektrorollern auf (Bild: BSVSH/M. Rafelt)

Die Gesetzgebung nennt sie Elektrokleinstfahrzeuge. Das sind vor allem die immer zahlreicher gewordenen Elektro-Tretroller, die vor allem als Leihfahrzeuge die Verkehrslandschaft der größeren Städte verändert haben. Vor allem die stark gewachsenen Unfallzahlen haben den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Laut statistischem Bundesamt sind die Unfälle mit E-Scootern im Vergleich zu letztem Jahr stark gestiegen, es gab sogar einige Todesfälle (Quelle: Deutschlandfunk).

Wir begrüßen, dass nun die Vermieter der E-Roller in Schadenshaftung genommen werden, siehe auch weiter unten. Diese kleinen, leisen Flitzer sind ein großes Freiheitsversprechen für eilige Zeitgenossen. Doch die Freiheit muss ihre Grenzen haben, wo sie die Freiheit der anderen gefährdet. Wir gehören zu diesen anderen: Zu den Fußgängern, speziell zu denen, die mit Einschränkungen unterwegs sind. Wir sind die, die einen Langstock oder einen Führhund brauchen, um sich zu orientieren.

Das Problem mit den E-Scootern: Im NDR Fernsehen und Radio

Fußwege müssen frei sein für den Fußverkehr! Darin sind wir einig mit denen, die Dank eines Rollators oder eines Rollstuhls mobil sind oder einen Kinderwagen schieben. Der Fernsehbeitrag des NDR, gesendet am 15.07.2026 im Schleswig-Holstein Magazin zeigt anschaulich, worin die Tücken des E-Scooters bestehen. Wenn die Elektroroller auf Gehwegen herumstehen oder gar liegen, werden sie für blinde und hochgradig seheingeschränkte Fußgänger zu Stolperfallen und Unfallgefahren. Sie können die Orientierung einschränken oder gar verunmöglichen.

Auch im Radio wurde der Beitrag aufgegriffen. Hier gibt es den Beitrag vom 16.07.2026 aus den Nachrichten der NDR1 Welle Nord zu hören:

Auch in einem ausführlichen Online-Artikel widmete sich der NDR dem Thema. Hier gibt es neben konkreten Unfallzahlen auch Hinweise dazu, was es für Nutzer bei Elektro-Rollern zu beachten gilt.

Unsere Forderungen an die Gemeinden konkret:

Gehwege und Querungsstellen von Straßen und Radwegen müssen sicher sein! Wir erwarten von den kommunalen Verantwortlichen, dass sie die Belange der Fußgänger bei ihren Entscheidungen mit höherem Stellenwert beachten.

Wir erwarten, dass die Anzahl der Zulassungen und die Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge so reguliert werden, dass Einschränkungen und Gefährdungen für Fußgänger vermieden werden.

Wir erwarten eine Verkehrspolitik und Verkehrserziehung, die Konflikte auflöst:

  • Begrenzen Sie die Zahl der Leihfahrzeuge auf ein vertretbares Maß!
  • Treffen Sie effektive Maßnahmen gegen das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge!
  • Tun Sie alles für die Verkehrssicherheit der Fußgänger!

Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten – Was Kommunen dürfen und was aus Fußgängersicht kritisch zu begleiten ist:

Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.  

  1. Kommunen können per Sondernutzungsvereinbarung Abstellflächen vorschreiben oder das freie und nicht stationsgebundene Abstellen im Stadtgebiet (das sogenannte Free Floating) ganz untersagen. Wir fragen: Wo wird an Sondernutzungsvereinbarungen gearbeitet, die das wirksam regulieren? Werden sie das Abstellchaos nachhaltig beenden?
  2. Die verhaltensrechtlichen Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge werden zum 1. März 2027 an die Regelungen des Radverkehrs angeglichen. Das heißt zum Beispiel die Vorschrift von Nutzung von Radwegen, wenn vorhanden, sowie die Angleichung der Bußgelder. Wir fragen: Wie werden die Sicherheitsbelange der Fußgänger vor Ort berücksichtigt? Wird dafür gesorgt, dass Abgrenzungen zu den Fahrbahnen des Rad- und Kraftverkehrs sowie Querungsstellen mehrsinnig wahrnehmbar sind?
  3. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wir fragen: Wie halten Sie es mit Freigaben von Fußgängerzonen oder Gehwegen für Rad- und Rollernutzng? Schon jetzt gilt Schrittgeschwindigkeit. Was wird in unseren Kommunen getan, diese durchzusetzen?

Haftungsregeln für E-Roller verschärft

Berlin/DBSV – Anfang Juli hat der Bundestag neue Haftungsregeln für E-Roller beschlossen. Mit der Einführung einer Halterhaftung sowie einer Gefährdungshaftung für Fahrende wird eine langjährige Gesetzeslücke geschlossen – ein Erfolg, für den sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) seit Jahren eingesetzt hat. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das eine wichtige Verbesserung: Wer über einen falsch abgestellten oder herumliegenden E-Roller stürzt, kann künftig leichter Schadensersatz geltend machen. Bislang scheiterte dies häufig daran, dass sie nicht nachweisen konnten, wer die „Stolperfalle“ verursacht hatte.

Was sich durch das neue Gesetz ändert:

  • Einführung einer Halterhaftung: Künftig haften die Halterinnen und Halter eines E-Rollers für Schäden, die durch ihr Fahrzeug entstehen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Unfallverursacher zu belangen. Das heißt, man kann die Verleihunternehmen in Regress nehmen.
  • Vermutetes Verschulden der Fahrenden: Fahrerinnen und Fahrer haften künftig, sofern sie nicht nachweisen können, dass sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Ein wichtiger Schritt – aber noch nicht das Ziel

Für den DBSV sorgt das Gesetz für mehr Gerechtigkeit bei erlittenen Schäden. Es ist aber auch ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit. „Wir erwarten, dass die Verleihfirmen ihre Kundinnen und Kunden künftig stärker zur Einhaltung der Verkehrsregeln anhalten, denn Verstöße können für sie teuer werden“, sagt Christiane Möller, Justiziarin des DBSV und ergänzt: „Das bedeutet aber nicht, dass wir uns jetzt zurücklehnen können. Die notwendige Sicherheit und Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen wird es erst geben, wenn verbindlich festgelegte, vom Gehweg getrennte Abstellflächen für E-Roller gesetzlich vorgeschrieben werden. Dafür werden wir uns weiterhin mit Nachdruck einsetzen.“