Roller weg vom Fußweg!
BSVSH für freie, sichere Gehwege und Straßenquerungen
Unsere Forderungen & Berichterstattung im NDR
Forderung des BSVSH
„Wir erwarten von den Kommunen und Kreisverwaltungen in Schleswig-Holstein, dass sie ihre gesetzlichen Spielräume nutzen für einen sicheren und barrierefreien Fußverkehr“, das erklärte der Vereinsvorsitzende Dr. Jürgen Trinkus auf Anfrage des NDR-Fernsehens.

Die Gesetzgebung nennt sie Elektrokleinstfahrzeuge. Das sind vor allem die immer zahlreicher gewordenen Elektro-Tretroller, die vor allem als Leihfahrzeuge die Verkehrslandschaft der größeren Städte verändert haben. Vor allem die stark gewachsenen Unfallzahlen haben den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Laut statistischem Bundesamt sind die Unfälle mit E-Scootern im Vergleich zu letztem Jahr stark gestiegen (Quelle: Deutschlandfunk).
Wir begrüßen, dass nun die Vermieter der E-Roller in Schadenshaftung genommen werden, siehe auch weiter unten. Diese kleinen, leisen Flitzer sind ein großes Freiheitsversprechen für eilige Zeitgenossen. Doch die Freiheit muss ihre Grenzen haben, wo sie die Freiheit der anderen gefährdet. Wir gehören zu diesen anderen: Zu den Fußgängern, speziell zu denen, die mit Einschränkungen unterwegs sind. Wir sind die, die einen Langstock oder einen Führhund brauchen, um sich zu orientieren.
Das Problem mit den E-Scootern: Im NDR Fernsehen und Radio
Fußwege müssen frei sein für den Fußverkehr! Darin sind wir einig mit denen, die Dank eines Rollators oder eines Rollstuhls mobil sind oder einen Kinderwagen schieben. Der Fernsehbeitrag des NDR, gesendet am 15.07.2026 im Schleswig-Holstein Magazin zeigt anschaulich, worin die Tücken des E-Scooters bestehen. Wenn die Elektroroller auf Gehwegen herumstehen oder gar liegen, werden sie für blinde und hochgradig seheingeschränkte Fußgänger zu Stolperfallen und Unfallgefahren. Sie können die Orientierung einschränken oder gar verunmöglichen.
Auch im Radio wurde der Beitrag aufgegriffen. Hier gibt es den Beitrag vom 16.07.2026 aus den Nachrichten der NDR1 Welle Nord zu hören:
Unsere Forderungen an die Gemeinden konkret:
Gehwege und Querungsstellen von Straßen und Radwegen müssen sicher sein! Wir erwarten von den kommunalen Verantwortlichen, dass sie die Belange der Fußgänger bei ihren Entscheidungen mit höherem Stellenwert beachten.
Wir erwarten, dass die Anzahl der Zulassungen und die Abstellflächen für Elektrokleinstfahrzeuge so reguliert werden, dass Einschränkungen und Gefährdungen für Fußgänger vermieden werden.
Wir erwarten eine Verkehrspolitik und Verkehrserziehung, die Konflikte auflöst.
- Begrenzen Sie die Zahl der Leihfahrzeuge auf ein vertretbares Maß!
- Treffen Sie effektive Maßnahmen gegen das wilde Abstellen der Elektrokleinstfahrzeuge!
- Tun Sie alles für die Verkehrssicherheit der Fußgänger!
Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten – Was Kommunen jetzt dürfen und was aus Fußgängersicht kritisch zu begleiten ist:
Die Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet.
- Kommunen können per Sondernutzungsvereinbarung Abstellflächen vorschreiben oder das Free-Floating ganz untersagen. Wo wird an Sondernutzungsvereinbarungen gearbeitet, die das wirksam regulieren? Werden sie das Abstellchaos nachhaltig beenden?
- Die verhaltensrechtlichen Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge werden zum 1. März 2027 an die Regelungen des Radverkehrs angeglichen. Wie werden die Sicherheitsbelange der Fußgänger vor Ort berücksichtigt? Wird dafür gesorgt, dass Abgrenzungen zu den Fahrbahnen des Rad- und Kraftverkehrs sowie Querungsstellen mehrsinnig wahrnehmbar sind?
- Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wie halten sie es mit Freigaben von Fußgängerzonen oder Gehwegen für Rad- und Rollernutzng? Schon jetzt gilt Schrittgeschwindigkeit. Was wird in unseren Kommunen getan, dieses durchzusetzen?

