Mitgliederversammlung des BSVSH wählte Vorstand für die nächsten vier Jahre und verabschiedete ein landespolitisches Positionspapier
Rendsburg, 19.09.2026
Positionspapier verabschiedet
Die Mitglieder des BSVSH trafen sich zur Mitgliederversammlung 2026. Für die bevorstehenden Landtagswahlen verabschiedeten sie ein Dokument, worin die Belange und Interessen der blinden, sehbehinderten und von Sehverlust bedrohten Menschen in Schleswig-Holstein zusammengefasst sind.
Vorstand wiedergewählt
Für die nächsten vier Jahre bestätigte die Versammlung in geheimer Wahl den Vorstand. Der wiedergewählte Vorsitzende Dr. Jürgen Trinkus versprach die Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit für mehr Sichtbarkeit, Ansprechbarkeit und Wirksamkeit des Vereins. Damit bestehende Barrieren überwunden werden und neue nicht entstehen will der BSVSH kritisch konstruktiv die Möglichkeiten der Teilhabe nutzen und ausbauen. Ausführliche Informationen und Kontakt zum aktuellen Vorstand
Wofür wir stehen und was wir von der Landespolitik erwarten – Erklärung der Mitgliederversammlung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH)
Hier gibt es das Positionspapier in Textform oder als PDF zum Download.
Positionspapier Mitgliederversammlung 2026 Wofür wir stehen (öffnet in neuem Fenster)
Rendsburg, den 19. September 2026
Schleswig-Holstein wählt im April 2027 einen neuen Landtag. Schleswig-Holstein – das sind auch wir, die mehr als 10 Tausend Blinden/taubblinden, sehbehinderten/hör-sehgeschädigten Menschen sowie alle, die von Sehverlust bedroht sind. Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH) ist die Vereinigung für Selbsthilfe, Selbstvertretung, Hilfe und Beratung der Betroffenen, ihrer Angehörigen und Unterstützenden.
Was alle politischen Absichtserklärungen wert sind, messen wir an der tatsächlichen Unterstützung für Menschen mit Behinderung. Der BSVSH versteht sich als Teil der demokratischen, rechtsstaatlichen, solidarischen Gesellschaft, die sich den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet weiß. Er sieht seine Aufgabe darin, in allen Lebensbereichen die spezifischen Belange aber auch aktiven Beiträge seiner Mitglieder sichtbar zu machen, einzubringen und zu vertreten. Damit nehmen wir teil am gesellschaftlichen Dialog für eine lebenswerte Zukunft unseres Bundeslandes.
Finanzielle Teilhabe
Nachteilsausgleiche, die Menschen mit Wohnsitz Schleswig-Holstein schlechter stellen als Betroffene der anderen Bundesländer, müssen nach wie vor verbessert werden. Zum Beispiel trifft dies für das Landesblinden- und Taubblindengeld zu, an dem das Land auch weiterhin auf Kosten der Betroffenen spart.
Trotz der Erhöhung 2026 ist das schleswig-holsteinische Landesblindengeld mit 350 Euro immer noch Schlusslicht im bundesweiten Vergleich, 130 Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Eine Anhebung auf mindestens den Bundesdurchschnitt durch Weiterentwicklung der Sinnesgeldgesetzgebung gehört auf die Tagesordnung der Landespolitik.
Wir unterstützen alle Bestrebungen, die Nachteilsausgleiche für blinde, taubblinde, hochgradig Sehbehinderte und auch hörgeschädigte Menschen auf Bundesebene zu regeln. Solange dafür keine Lösungen absehbar sind, muss unser Bundesland hier aber seine eigenen Hausaufgaben machen.
Eingliederungshilfe sichert Teilhabe. In ihrer Weiterentwicklung muss gelten: Selbstbestimmung und Menschenwürde dürfen nicht weggespart werden.
Inklusives und qualitatives Gesundheitswesen und Pflege, Selbstbestimmtes Leben im Alter
Um Inklusion geht es auch in Gesundheitswesen und Pflege. Hierzu gehört der qualifizierte Umgang mit Betroffenen, der ihren jeweiligen Einschränkungen gerecht wird. Inklusion muss weiterhin als wesentliche Aufgabe der Ausbildung und Qualifikation des Personals in Gesundheit und Pflege mit einbezogen werden. Es darf keine Einrichtungen geben, in denen Menschen mit Behinderung und Assistenzbedarf abgewiesen werden.
Eine qualitätsgesicherte, flächendeckende und bedarfsgerechte augenärztliche Versorgung muss sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere auch für Menschen im ländlichen Raum und für Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Ausreichend Fachkräfte im augenmedizinischen Bereich müssen ausgebildet und im Land gehalten werden. Im Mittelpunkt soll der Patient stehen, nicht die Rendite.
Rehabilitationslehrer und Beratung
Mit Sorge sehen wir, dass es ohne wirksame Gegenmaßnahmen in spätestens 5 Jahren keine in Schleswig-Holstein ansässigen Rehabilitationslehrer für blinde und sehbehinderte Menschen mehr geben wird. Damit drohen der Erwerb von Orientierungsfähigkeit und Mobilität sowie das Erlernen lebenspraktischer Fertigkeiten auf der Strecke zu bleiben. Diese Fähigkeiten sind die unverzichtbare Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben mit Sehverlust. Wir fordern, dass die Ausbildung von mindestens einer entsprechenden Lehrkraft pro Jahr öffentlich gefördert wird.
Der BSVSH unterstützt die Bestrebungen zur Etablierung eines Bachelor-Studiengangs für Rehabilitationsfachkräfte. Wir regen an, dass sich die Hochschulen unseres Landes für solche Studiengänge öffnen.
Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit betrachtet der BSVSH als wichtige Aufgabe der Gesellschaft. Wir bringen uns hier ein mit unserem Peer-Beratungsangebot Blickpunkt Auge und dem Engagement in der Bundesinitiative „Sehen im Alter“.
Mit alledem kann das Fehlen einer systematischen Rehabilitation nach Sehverlust jedoch nicht ausgeglichen werden. Die Landespolitik muss mehr tun, um ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu unterstützen. Das schließt insbesondere die Rehabilitation und die Kompensierung von spezifischen Mehrbedarfen ein, wozu auch das Blinden- und Taubblindengeld einen unverzichtbaren Beitrag leisten.
Barrierefrei unterwegs im öffentlichen Raum
Für die Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum unverzichtbar. Auf kommunaler und Landesebene geht es hier um durchgängig mehrsinnige Serviceketten, Orientierungshilfen und Informationsbereitstellung. Von der Reiseplanung über die Fahrgastinformation bis hin zu barrierefreien Haltestellen/Bahnhöfen und Fahrzeugen muss Service entsprechend gestaltet werden.
Wir fordern und unterstützen es, Verkehrsangebote für den ländlichen Raum so weiterzuentwickeln, dass sie auch für mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar sind. Wir erwarten, dass das Land die Kommunen und Kreise finanziell so ausstattet, dass sie ihren Versorgungsauftrag umfassend erfüllen können.
Auch im Fußverkehr müssen die Belange der Menschen mit Einschränkungen umfassend berücksichtigt werden. Sichere Wege mit erforderlichen Orientierungs- und Leitsystemen müssen sichere Straßenquerungen einschließen. Auch elektrische Roller müssen so reguliert werden, dass sie keine Fußwege versperren und Unfallgefahr für Blinde und Sehbehinderte mehr darstellen.
Digitalisierung inklusiv
Bei der Digitalisierung aller Lebensbereiche muss sich Inklusion bewähren damit niemand zurückgelassen wird. Hier dürfen keine neuen Hürden für Teilhabe entstehen. Für die Digitalisierungsbeschleunigung der Verwaltung erwarten wir, dass sie blinde und sehbehinderte Menschen nicht ausschließt. Öffentliche digitale Angebote müssen gesetzeskonform barrierefrei und niederschwellig sein, auch für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.
Der BSVSH ist bereit, an der Entwicklung spezieller Informations- und Schulungsangebote für das ganze Flächenland mitzuwirken, wenn die notwendige Finanzierung zu deren Umsetzung von der Landesregierung bereitgestellt wird.
Der BSVSH erwartet, dass die Digitalisierung in der Verwaltung so gestaltet wird, dass sie mehr Bürgernähe bringt. Überlastung und Überforderung der Behörden müssen abgebaut werden. Der Bearbeitungsstau von Anträgen führt beispielsweise beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) zu unzumutbar langen Wartezeiten für die betroffenen Antragstellenden.
Demokratisch durch Selbsthilfe, kulturelle Teilhabe und Ehrenamt
Der BSVSH sieht in der Förderung der Selbsthilfe und des ehrenamtlichen Engagements eine zentrale Säule der Demokratie. Wir fordern die politisch Handelnden auf, dafür die nötigen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln. Wir ermutigen unsere Mitglieder zur umfassenden Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Ihre ehrenamtliche Arbeit muss durch die Stärkung einer hauptamtlichen Vereinsarbeit und Koordination abgesichert sein.
Teilhabe an Bildungsangeboten und am kulturellen Leben sind unverzichtbar. Die Zugänglichkeit für blinde und sehbehinderte Menschen ist bei der Förderung von Kultur- und Sportstätten mitzudenken und mitzuklingen. Das reicht von der Zugänglichkeit von Buchungssystemen über Begleit- und Assistenzangebote bis hin zu mehrsinnig wahrnehmbaren Inhalten, was für uns Audiodeskription einschließt.
Der BSVSH steht hinter der Forderung, in Schleswig-Holstein eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit einzurichten. Vergleichbare Kompetenzzentren gibt es in faktisch allen Bundesländern. In Schleswig-Holstein wird bisher nur gesprochen und geprüft. Die Landesfachstelle muss nun endlich umgesetzt werden.

