Smartglasses – BSVSH begrüßt Landtagsbeschluss mit Augenmaß

Worum es geht:

Durch die Verbreitung der sogenannten Smartglasses hat die missbräuchliche Verwendung von Mikrofon- und Kameratechnik eine neue Dimension erreich, insbesondere zum Nachteil betroffener Frauen. Der Landtag spricht hier zurecht von einem „Gefährdungs- und Missbrauchspotenzial“ und verlangt: „Neue Technik braucht klare Regeln“.

Es geht um den Schutz von Privatsphäre und persönlichen Daten. Die dafür zu schaffenden Regelungen dürfen nicht dazu führen, die Nutzung smarter Brillen in der Öffentlichkeit unter Generalverdacht zu stellen, damit die Nutzung solcher Blindenhilfsmittel nicht zur Mutprobe ihrer Träger wird.

Der BSVSH begrüßt daher nachdrücklich, dass der Landtag einmütig dafür eintritt, „die berechtigte Nutzung von Smartglasses als Assistenztechnologie für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und bei Nutzungsverboten diejenigen Menschen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszunehmen, die diese als Hilfsmittel für den Alltag benötigen“.

Der BSVSH begrüßt die Beauftragung der Landesregierung, „sich auf Bundes- und EU-Ebene entsprechend für eine stärkere Regulierung von Smart Glasses einzusetzen.“ Dabei soll ausdrücklich berücksichtigt werden, „dass Smart Glasses gerade für sehbehinderte oder -beeinträchtigte Personen ein wichtiges Hilfsmittel darstellen und in Bereichen wie Forschung oder Medizin wertvolle Unterstützung leisten können“.

Als Selbsthilfe- und Selbstvertretungsorganisation blinder und seheingeschränkter Menschen erwartet der BSVSH, dass diese differenzierte Herangehensweise tatsächlich umgesetzt wird. Sodass blinde Menschen, die smarte Brillen zur Information und Orientierung im öffentlichen Personenverkehr nutzen wollen, nicht geächtet, geschmäht und diskriminiert werden. Schlichte Verbotsdiskussionen wären nicht zielführend. Technologie, Recht und Gesellschaft müssen so entwickelt werden, dass Diskriminierung und Missbrauch ausgeschlossen, hilfreiche Anwendungen aber nicht unterbunden werden. Für notwendig halten wir das Anheben der technischen Mindestanforderungen an die Hersteller, sogenanntes „safety by design“.  

Erwartungen und Forderungen

Als Anwender assistiver Technologien auch im KI-Bereich stehen wir als Partner im Rahmen der Teilhabe dabei zur Verfügung. Für die Umsetzung der guten Vorsätze appelliert der BSVSH an die Landesregierung sowie alle im Landtag vertretenen Fraktionen, unsere folgenden Forderungen mitzunehmen:

  1. Uneingeschränkte Mobilität gewährleisten: Die Nutzung visueller KI-Assistenzsysteme im öffentlichen Raum und ÖPNV muss für Menschen mit Seheinschränkungen diskriminierungs- und hürdenfrei garantiert bleiben.
  2. Praktikable Lösungen ohne Stigmatisierung: Bei der Ausarbeitung konkreter Vorschriften müssen Regelungen geschaffen werden, die Betroffene nicht zur ständigen Vorweisung von Ausweisen oder Rechtfertigung ihrer Beeinträchtigung zwingen.
  3. Frühzeitige Einbindung der Verbände: Die Perspektive der digitalen Barrierefreiheit muss bei allen rechtspolitischen Folgeverfahren und Initiativen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene von Anfang an konsequent mitgedacht werden.

Der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e.V. steht der Landespolitik, den Landtagsfraktionen sowie den zuständigen Ministerien jederzeit für den fachlichen Austausch und Vorführungen digitaler Assistenztechnologien in der Praxis zur Verfügung.

Quellen und Verweise

Der SH Landtag beriet in seiner 46. Tagung am 08.10.2026 unter TOP 18. §Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smartglasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden“

Beschluss: 1. Ablehnung des Antrags Drucksache 20/4814. 2. Einstimmige Annahme des Alternativantrags Drucksache 20/4941.

Die Zitate zur Landtagsposition entstammen dem beschlossenen Alternativantrag „Neue Technik braucht klare Regeln: Privatsphäre und persönliche Daten schützen. Alternativantrag – 07.10.26“ (Drucksache 20/4941)