(Jahresmitgliedsbeitrag zurzeit 84,00 €)
Hinweis für die Beantragung einer Mitgliedschaft: Gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.V. können Mitglieder nur solche Personen werden, die blind, sehbehindert oder von einer bedrohlichen Augenerkrankung betroffen sind. Alle anderen natürlichen oder juristischen Personen können Fördermitglieder werden.