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Hände weg vom Blindengeld!
In Schleswig-Holstein stehen die Zeichen auf Blindengeldkampf. Wie am 26. Mai bekannt geworden ist, plant die Kieler Koalition, das Landesblindengeld ab Januar 2011 von 400 auf 200 Euro zu halbieren.
Unter dem Menüpunkt "Spezielle Seiten" haben wir die Seite "Hände weg vom Blindengeld" eingerichtet, dort steht Ihnen eine Unterschriftenliste sowie ein Informationsblatt zum download zur Verfügung.
Aufruf des Paritätischen zur Demonstration am 17.06.2010:
Treffpunkt: ab 8.00 Uhr vor dem Landtag in Kiel! Um 9.00 Uhr beginnt die Kundgebung!
Liebe Mitglieder und Freunde des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbandes,
die Vorbereitungen zu unserer großen Demonstration am 17.06.2010, vor dem Landtag in Kiel laufen auf Hochtouren. Mittlerweile ist es gelungen, das Bündnis gegen die Kürzungen im sozialen Bereich zu verbreitern. Auch das Aktionsbündnis Soziales, ein Zusammenschluss aller Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaft ver.di und den Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen, ruft zur Großdemonstration am 17.06.2010 mit auf.
Die jetzt bekanntgewordenen Kürzungsvorschläge der Bundesregierung machen deutlich, dass wir ein starkes Signal gegen diese einseitigen Sparmaßnahmen setzen müssen. Die Bundesregierung will 5 Milliarden Euro bei den Sozialausgaben bereits im nächsten Jahr einsparen. Dazu gehört die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger, die Streichung der Beiträge zur Rentenversicherung für Hartz IV-Empfänger, der Wegfall von Zuschlägen beim Übergang vom Arbeitslosengeld in Hartz IV, aber auch Kürzungen bei Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. 2 Milliarden Euro sollen bereits 2011 dadurch eingespart werden, dass Pflicht- durch Ermessensleistungen ersetzt werden.
Diese Kürzungen werden insbesondere arbeitslose Jugendliche und behindere Menschen treffen. Pflichtleistungen sind derzeit zum Beispiel der Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfe, um den Hauptschulabschluss nachzuholen oder Zuschüsse, wenn eine Ausbildung in großer Entfernung von der elterlichen Wohnung aufgenommen wird. Es geht aber auch um Zuschüsse für Hilfen zur beruflichen Eingliederung von Behinderten in den Arbeitsmarkt (zum Beispiel für die Arbeit in Werkstätten für Menschen mit Behinderung).
Daraus wird deutlich:
Es geht nicht nur um die Kürzungen der Landesmittel, sondern insgesamt um die sozialen Grundfesten unseres Staates. Auf der Demonstration wollen wir das deutliche Zeichen setzen, dass das Soziale im Zentrum der Gesellschaft erhalten bleibt.
Wir sehen uns am Donnerstag, den 17. Juni 2010, ab 8.00 Uhr vor dem Landtag in Kiel! Um 9.00 Uhr beginnt die Kundgebung!
Günter Ernst-Basten, Der Paritätische Schleswig-Holstein
schwarz-gelbe Signale auf buntem Festumzug in Rendsburg
Landesweite Unterschriftenaktion für das Landesblindengeld beim Schleswig-Holstein-Tag
„Hände weg vom Blindengeld“ – dieser klaren Botschaft können Besucher des Schleswig-Holstein-Tages in Rendsburg am Sonntag, dem 6. Juni 2010 mit ihrer Unterschrift Nachdruck verleihen. Vertreter des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH) und weitere Betroffene starten beim größten Landesfest für Ehrenamtler eine breit angelegte Unterschriftenaktion für den Erhalt des Nachteilsausgleichs (siehe Termin). Darüber hinaus reihen sie sich ab 13.00 Uhr mit Sympathisanten in einen bunten Festumzug ein. Gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. und weiteren Vereinen wollen sie den Umzug nutzen, um gegen die von der schwarz-gelben Landesregierung geplanten Einschnitte im sozialen Bereich und für ein soziales Schleswig-Holstein zu demonstrieren. (siehe Termin).
Ausgerüstet mit schwarz-gelben T-Shirts, Basecaps, Blindenstöcken und Transparenten führt der Umzug die Betroffenen durch den Innenstadtbereich und die Altstadt von Rendsburg, um auf ihre prekäre Situation aufmerksam zu machen. Darüber hinaus erhält jeder Besucher des Schleswig-Holstein-Tages die Möglichkeit, sich mit seiner Unterschrift im Zelt der Bezirkgruppe Rendsburg des BSVSH (siehe Termin) am Obereiderhafen zum Erhalt des ungekürzten Nachteilsausgleichs zu bekennen. Entsprechende Listen liegen in den kommenden Wochen in der Landesgeschäftsstelle in Lübeck und in den regionalen Beratungsstellen landesweit aus.
Nach den aktuell von der Haushaltstrukturkommission der Landesregierung erarbeiteten Einsparungsvorschlägen soll das Landesblindengeld für Erwachsene von monatlich 400,00 Euro um 50 Prozent auf 200,00 Euro gekürzt werden. Das würde bedeuten, dass bereits zum vierten Mal (1994: 10%, 2001: 12% und 2006: 11%) finanzielle Einsparungen erfolgen, die einem massiven Einschnitt in die Lebensqualität blinder Menschen im Land gleichkämen.
Damit ist die Ausgangssituation für blinde Schleswig-Holsteiner dramatischer denn je. Und das, obwohl die Betroffenen in den vergangenen Jahren bereits zur Sanierung des Landeshaushaltes beigetragen haben. Sollten die Pläne der Landesregierung umgesetzt werden, würde sich Schleswig-Holstein beim Blindengeldvergleich auf Bundesländerebene deutschlandweit die „rote Laterne“ bei der Unterstützung blinder Menschen holen.
Eine weitere Kürzung des Landesblindengeldes führt zu einer sozialen Härte, drängt blinde Menschen ins gesellschaftliche Abseits und stellt ein unverhältnismäßiges Sonderopfer dar. Sie bedeutet einen nicht zu rechtfertigenden Einschnitt in die gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen. Das Grundrecht auf ein selbst bestimmtes Leben würde zutiefst verletzt. Denn Blinde erhalten das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich für behinderungsbedingte Mehraufwendungen, die zum Beispiel bei der alltäglichen Haushaltführung entstehen.
Um einen fairen und angemessenen Ausgleich für blindheitsbedingte Aufwendungen und Nachteile zu schaffen, ohne dass das eigene Einkommen und die Ersparnisse eingesetzt werden müssen, sollte das Landesblindengeld mindestens der Höhe des Pflegegeldes der Pflegestufe II nach § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI entsprechen. Dieses beträgt derzeit monatlich 430 Euro.
Gegenwärtig leben etwa 5.000 blinde und mindestens 20.000 Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung in Schleswig-Holstein.
Hintergrund
Die Teilnahme am Festumzug und der Start der Unterschriftenaktion sind Bestandteil der Kampagne „Hände weg vom Blindengeld“. In zahlreichen Aktionen wollen Betroffene und Sympathisanten in den kommenden Wochen Landespolitiker und die weitere schleswig-holsteinische Öffentlichkeit auf mögliche Auswirkungen von Kürzungen aufmerksam machen. Im Rahmen der demokratischen Möglichkeiten soll dabei für den Erhalt des ungekürzten Landesblindengeldes gekämpft werden.
Der Schleswig-Holstein-Tag findet von Freitag, dem 4. Juni bis Sonntag, dem 6. Juni 2010 in Rendsburg statt. Über 200 Vereine sowie Verbände, Ministerien und weitere Institutionen präsentieren sich in mehr als 150 Zelten auf insgesamt acht Meilen und mit vier Themenbühnen in einem informativen und fröhlichen Fest für die ganze Familie. Einen Höhepunkt stellt der große Festumzug dar, der unter dem Motto so „So bunt wie das Land“ steht.
TERMIN - SCHLESWIG-HOLSTEIN-TAG 2010 IN RENDSBURG
Sonntag, 6. Juni 2010, ab 10.00 Uhr
Offizieller Auftakt für die Unterschriftenaktion „Hände weg vom Blindengeld“
beim Zelt der Bezirksgruppe Rendsburg des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e. V. (BSVSH) am Obereiderhafen in Rendsburg, Meile Pink „Gesundheit und Soziales“
13.00 Uhr (Beginn) Festumzug „So bunt wie das Land“ durch den Innenstadtbereich und die Altstadt von Rendsburg, Paradeplatz, 24768 Rendsburg, BLOCK 5, Startnummer 39: Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.
Achtung! - Beginn der Aufstellung bereits 12.00 Uhr auf dem Paradeplatz
Ansprechpartnerin
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V.
Annegret Walter, Landesvorsitzende
Memelstraße 4, 23554 Lübeck
T +49 451 408- 508 0 (Geschäftsstelle Lübeck)
F +49 451 40 85 08 55
M +49 173 975-7311 (Annegret Walter)
E annegret.walter[at]bsvsh.org
www.bsvsh.org
Seitdem die schwarz-gelbe Landesregierung Schleswig-Holstein am vergangenen Mittwoch ihre radikalen Sparpläne veröffentlicht hat, protestieren die Opfer der Schuldenbremse. Das Thema beschäftigt nicht nur die regionalen, sondern auch die überregionalen Medien - zum Beispiel das ZDF-Politmagazin "Frontal21", das Annegret Walter, Vorsitzende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein (BSVSH), zum Interview eingeladen hat (Sendetermin: 1. Juni, 21 Uhr).
Wie am 26. Mai bekannt geworden ist, plant die Kieler Koalition, das Landesblindengeld ab Januar 2011 von 400 auf 200 Euro zu halbieren. Die Blindengeldexperten des DBSV sind empört. "Den blinden Menschen in Schleswig-Holstein wird ein unverhältnismäßig hohes Sonderopfer abverlangt, und das obwohl der Nachteilsausgleich im Norden seit 1994 bereits dreimal gekürzt wurde", erklärt DBSV -Präsidentin Renate Reymann. "Die geplante Kürzung würde das Blindengeld unter die Pflegestufe I abstürzen lassen und Schleswig-Holstein würde im Ländervergleich künftig das unrühmliche Schlusslicht abgeben. Das wird dem Schweregrad der Behinderung überhaupt nicht mehr gerecht und ist völlig indiskutabel."
Schon am Tag nach Veröffentlichung der Sparpläne demonstrierte der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein Handlungsfähigkeit: Über 100 Betroffene hielten vor dem Kieler Landtag eine erste Mahnwache ab - ihr
Motto: "Hände weg vom Blindengeld".
Anschließend fand im sozialpolitischen Ausschuss des Landtages eine Anhörung statt, bei der Annegret Walter und Dr. Helmut Vollert die blinden Bürgerinnen und Bürger des Landes vertraten. Die öffentliche Aktion blieb nicht ohne Eindruck: Das Bild der Blindengeldkämpfer in ihren gelben T-Shirts war am nächsten Tag in zahlreichen Zeitungen zu sehen. Und man darf darüber spekulieren, ob es nicht die Redakteure von "Frontal21" animiert haben könnte, die schleswig-holsteinischen Sparpläne ausgerechnet am Beispiel Blindengeld zu thematisieren.
Derweil bereitet sich der Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein auf einen heißen Sommer vor. "Wir werden die nächsten Wochen nutzen, um die Öffentlichkeit umfassend über das Blindengeld und seine existenzielle Bedeutung für blinde Menschen zu informieren", sagt Annegret Walter. Schon beim Schleswig-Holstein-Tag vom 4. bis 6. Juni in Rendsburg wird der BSVSH Flagge zeigen. Und am 17. Juni können sich blinde und sehbehinderte Menschen in Kiel in eine Demonstration des Paritätischen unter dem Motto "Soziales darf nicht untergehen" einreihen. Um auch über die Landesgrenzen hinaus bei allen Bürgerinnen und Bürgern für Solidarität zu werben, ist der Start einer Unterschriftenaktion in Vorbereitung.
Quelle: dbsv-direkt
MEDIENINFORMATION
Lübeck, 21. Mai 2010 „Hände weg vom Blindengeld“

Um 15.00 Uhr werden dann Vertreter des BSVSH in einer öffentlichen Sozialausschuss-Sitzung des Landtages zum Thema „Landesblindengeld auch über 2010 hinaus erhalten“ angehört.
Die Vertreter der Medien und Sympathisanten sind zur Mahnwache herzlich eingeladen.
Durch die von der Haushaltsstrukturkommission der Landesregierung erarbeiteten Einsparungsmaßnahmen steht das Landesblindengeld erneut auf dem Prüfstand. Nach herben finanziellen Einschnitten 1994, 2001 und 2006 ist damit die Ausgangssituation für blinde Menschen in Schleswig-Holstein dramatischer denn je. Aus den bislang geführten Gesprächen mit Vertretern der Regierung ist bekannt, dass Kürzungen bis hin zu einer totalen Streichung dieser Leistung in Betracht gezogen werden. Am Mittwoch, dem 26. Mai 2010 sollen die Sparpläne der Öffentlichkeit vorgestellt werden.
Gleich wie diese ausfallen, sie würden einen nicht zu rechtfertigenden Einschnitt in die
gesellschaftliche Teilhabe blinder Menschen des Landes darstellen. Darüber hinaus würde das Grundrecht auf ein selbst bestimmtes Leben zutiefst verletzt.
Blinde Menschen erhalten das Landesblindengeld als Nachteilsausgleich für
behinderungsbedingte Mehraufwendungen, die zum Beispiel bei der alltäglichen Haushaltführung entstehen. Gegenwärtig beträgt der monatliche Nachteilsausgleich für Blinde ab 18 Jahren 400,00 Euro und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 200,00 Euro monatlich.
Der Protest bildet den offiziellen Auftakt für die Kampagne „Hände weg vom Blindengeld“. In zahlreichen Aktionen wollen Betroffene und Sympathisanten in den kommenden Wochen Landespolitiker und die weitere schleswig-holsteinische Öffentlichkeit auf mögliche Auswirkungen von Kürzungen aufmerksam machen. Im Rahmen der demokratischen Möglichkeiten soll dabei für den Erhalt des ungekürzten Landesblindengeldes gekämpft werden.
TERMIN:
Donnerstag, 27. Mai 2010, 14.00 Uhr
Mahnwache und offizieller Auftakt der Kampagne „Hände weg vom Blindengeld“
Haupteingang, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel
15.00 Uhr Öffentliche Sitzung im Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages Raum 142, Schleswig-Holsteinischer Landtag, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel.
Ansprechpartnerin: Annegret Walter, Landesvorsitzende
Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein e. V.
Memelstraße 4, 23554 Lübeck
Telefon +49 451 408- 508 0
40 Jahre Landesblindengeldgesetz in Schleswig-Holstein
1) Das Landesblindengeldgesetz in Schleswig-Holstein trat am 01. April 1971 in Kraft. In seiner Präambel heißt es: „In Erkenntnis der schweren Beeinträchtigung eines Menschen durch Blindheit in seiner gesamten Existenz gewährt das Land Schleswig-Holstein ein Landesblindengeld als Einordnungshilfe in die Gesellschaft."Nach diesem Gesetz erhalten Zivilblinde zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ein Landesblindengeld, dessen Höhe sich im Jahre 1971 und den folgenden Jahren nach der im Bundesversorgungsgesetz verankerten Pflegezulage für Kriegsblinde einschließlich der jährlichen Dynamisierung bestimmte. Dieser Regelung lag der Gedanke zu Grunde, dass die blindheitsbedingten Schwierigkeiten – also ohne Rücksicht auf die Ursache der Erblindung - für Zivilblinde und Kriegsblinde gleich seien. Das Gesetz wurde 1971 von allen seinerzeit im Landtag vertretenen Parteien einstimmig beschlossen und gemeinsam mit den Blindenverbänden als große soziale Errungenschaft gewürdigt.2) Der erste schwerwiegende Einschnitt in diese Leistung erfolgte 1983 durch Abtrennung vom Bundesversorgungsgesetz. Das Landesblindengeld wurde von nun ab nur noch in Höhe der Blindenhilfe nach § 67 Abs. 2 und 6 des Bundessozialhilfegesetzes mit der wesentlich geringeren Rentendynamisierung gewährt. Das bedeutete nicht nur eine erhebliche betragsmäßige Kürzung, sondern darüber hinaus einen schmerzlichen Rückschritt, weil der Grundsatz, dass die blindheitsbedingten Schwierigkeiten unabhängig von der Erblindungsursache für alle Betroffenen gleich seien, wieder aufgegeben wurde.3)1994 wurde das Landesblindengeld erneut gekürzt, und zwar um 10%. Wiederholte Eingaben des Schleswig-Holsteinischen Blindenvereins an das Sozialministerium und eine Protestaktion im Rahmen einer Unterschriftensammlung sowie zahlreiche Solidaritätsbekundungen vermochten die Kürzung nicht zu verhindern. 4) Mit der im Jahr 2001 verabschiedeten Änderung erfolgten abermals gravierende Kürzungen: So wurde das Landesblindengeld in Höhe von seinerzeit (umgerechnet) 510,32 € auf 450 € gekürzt. Außerdem wurde dieser Betrag bis zum 31. Dezember 2005 festgeschrieben, also von der Rentendynamisierung abgekoppelt. Das bedeutete eine weitere jährliche reale Kürzung. 5) Ein nochmaliger Einschnitt erfolgte ab 01.01.2006. In den hierzu im Jahr 2005 geführten Verhandlungen wurde eine Untergrenze analog der Pflegestufe II - entsprechend 409 EUR – geltend gemacht und auf politischer Seite grundsätzlich anerkannt. Lediglich die Aussicht, über den neu geschaffenen und bis zum 31.12.2010 jährlich mit 400.000 EUR dotierten Fonds zur Herstellung der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Personen im öffentlichen Bereich (kurz: Blindenfonds) den von uns vertretenen Anliegen insgesamt neue Impulse zu verleihen, bewegte uns letztlich dazu, einer weiterreichenden Absenkung auf nunmehr 400 EUR unsere Zustimmung zu erteilen.Positionierung:
Wir appellieren an die Landesregierung und an alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages, das Landesblindengeld nicht weiter zu kürzen, sondern es vielmehr wieder mit einem Dynamisierungsfaktor auszustatten, um es zumindest in der aktuell gewährten Höhe zu einer real konstanten Wirkungsentfaltung kommen zu lassen. Zugleich sprechen wir uns für den selbständigen Fortbestand des sog. Blindenfonds für mindestens weitere fünf Jahre in dem bekannten Umfang aus, weil sich dessen vollständige Einsatzeffizienz unseres Erachtens erst in einer größeren zeitlichen Betrachtung erkennen und objektiv bewerten lässt. Darüber hinaus halten wir es für wünschenswert, auch hochgradig sehbehinderten Personen – so wie in einigen Bundesländern bereits praktiziert – ein Sehbehindertengeld als eigenständigen Nachteilsausgleich zu gewähren.Begründung:
Deutschland hat mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Art. 28 das Recht von Menschen mit Behinderungen "auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen" anerkannt. Mit dem Landesblindengeldgesetz leistet das Land Schleswig-Holstein einen wichtigen Beitrag, um blinden Menschen zu diesem Recht zu verhelfen. Es ermöglicht den Blinden, einen Teil ihrer Mehraufwendungen zu decken und entlastet deren Familien, indem es den Leistungsempfängern ermöglicht, sich benötigte Hilfeleistungen auch außerhalb der Familie einzukaufen. Eine Kürzung des Landesblindengeldes wäre das Gegenteil einer "Verbesserung der Lebensbedingungen" und stünde im Widerspruch zur UN-BRK. Der Einsatz des Blindengeldes dient der Bewältigung eines Alltags, der in breitester Front durch die Blindheit tangiert wird. Die Sicht entfällt bei unzähligen (bei Sehenden sichtunterstützten) Tätigkeiten, bei der Informationsaufnahme und bei der Mobilität. Der daraus erwachsende Hilfebedarf ist strukturell durch die individuell unterschiedlichen Lebensformen sehr unterschiedlich, ist aber im Gesamtumfang auf jeden Fall so groß, dass er eine pauschale Leistung in Höhe der Blindengeldes rechtfertigt und so dem Antragsteller eine individuelle (und seine Lebensverhältnisse aufdeckende) Präsentation seines Hilfebedarfs erspart. Die "schwere Beeinträchtigung eines Menschen durch Blindheit in seiner gesamten Existenz" - wie es in der Präambel des Landesblindengeldgesetzes heißt - im Einzelnen auszuführen, ist hier nicht der Raum. Beispielhaft erwähnt sei jedoch, dass durch die Begleitung auf täglich notwendigen Wegen oder das Vorlesen der Tageszeitung, Post u.s.w. von jeweils einer Stunde pro Tag bei einem Stundensatz von 10 € das Blindengeld bereits verbraucht ist. Dadurch mag deutlich werden, dass mit der jetzigen Höhe die blindheitsbedingten Mehraufwendungen ohnehin nur teilweise bestritten werden können. In diesem Zusammenhang vergegenwärtige man sich, dass die sehenden Menschen ihre gesamten Informationen etwa zu 80% - und das mit wachsender Tendenz - visuell aufnehmen.Schlussbemerkung:
Nach allem, was sozialpolitisch in den vergangenen Jahren passiert ist, ist nicht zu verkennen, wohin die durch die Finanzpolitik diktierte Reise geht. Die große soziale Errungenschaft aus dem Jahre 1971 darf dabei jedoch unter keinen Umständen verloren gehen!Lübeck, im November 2009
Das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld in der Diskussion
Die am häufigsten gestellten Fragen – und die Antworten dazu
Warum erhalten blinde Menschen ein Blindengeld?
In einer optisch geprägten Welt -sehende Menschen nehmen rund 80 % aller Wahrnehmungen mit den Augen auf- hat der Verlust des Sehvermögens mannigfaltige Auswirkungen auf viele Bereiche. Betroffen werden dadurch die Information, die Mobilität, der Vollzug lebenspraktischer Verrichtungen im Alltag und die Kommunikation mit Mitmenschen. Nur wenn die dadurch verursachten Mehraufwendungen und Nachteile ausgeglichen werden, ist ein selbstbestimmtes Dasein und eine befriedigende Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben möglich. Der Ausgleich kann durch spezielle und deshalb teure Hilfsmittel und durch Assistenzleistungen erfolgen. Hier nur einige Beispiele: Zeitungen, Bücher oder andere Schriftstücke müssen von Hilfskräften vorgelesen oder mit Hilfe teurer Lesegeräte gelesen werden. Nur ein Bruchteil steht auch in Blindenschrift zur Verfügung. Dann sind Blindenschriftbücher aber etwa 10-mal so teuer wie Schwarzschriftbücher. Blinde Menschen, die nicht selbst Schreiben können, was vor allem bei im Alter erblindeten Menschen häufig der Fall ist, brauchen auch zum Schreiben eine Hilfe. Zumindest unbekannte Wege können nicht alleine zurückgelegt werden. Eine Begleitperson ist bei Spaziergängen, Behördengängen, Arztbesuchen, aber auch Urlaubsreisen notwendig. Wer als Blinder alleine unterwegs ist, benötigt häufig ein Taxi, wo sehende Menschen den privaten Pkw benutzen können. Hilfe wird häufig auch für die Körperpflege, Nahrungszubereitung (Belegen von Broten, Schneiden von Speisen) und hauswirtschaftliche Versorgung benötigt (Reinigen der Wohnung). Dieser Hilfebedarf ergibt sich, weil die optische Kontrolle wegfällt. Wenn ein blinder Mensch durch spezielle Schulung gelernt hat, viele der angeführten Verrichtungen z. B. im Haushalt selbst zu verrichten, müssen zum Ausgleich der fehlenden optischen Kontrolle oft teure Hilfsmittel, wie Waagen oder andere Messgeräte mit Sprachausgabe eingesetzt werden. In jedem Fall brauchen Blinde für solche Verrichtungen mehr Zeit. Zeit, die gerade berufstätige Betroffene nicht oder nur sehr eingeschränkt haben. Schließlich darf nicht übersehen werden, dass die Hilfeleistungen häufig durch Familienangehörige erbracht werden, und dass vor allem ältere blinde Menschen nicht in ein Heim müssen, sondern in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können. Wie die wenigen Beispiele zeigen, ist der Hilfebedarf sehr vielfältig. Er hängt von der Lebenssituation des einzelnen blinden Menschen ab.
Ist es gerechtfertigt, dass das Blindengeld in den Ländern ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt wird?
Wie gezeigt, ist der Hilfebedarf sehr vielfältig. Die zum Ausgleich notwendigen Aufwendungen entstehen jedem von der Blindheit betroffenen Menschen. Sie liegen mit Sicherheit höher als das gewährte Blindengeld. Wenn die vollen Belastungen vom Blinden alleine getragen werden müssten, träte gegenüber sehenden Mitmenschen eine Benachteiligung ein, die die gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht mehr möglich machen würde. Man darf auch nicht übersehen, dass von den blinden Menschen im erwerbsfähigen Alter nur etwa 30 % berufstätig sind. Bei den Berufen handelt es sich dabei häufig um Telefonisten, Schreibkräfte, Masseure, Physiotherapeuten oder Verwaltungsangestellte, also nicht um Spitzenpositionen. 70 % der blinden Menschen haben ihr Augenlicht erst im Alter verloren. Wenn sie all ihre Ersparnisse zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen einsetzen müssten, würde das rasch ihre finanziellen Möglichkeiten überfordern, oder, was noch mehr zu befürchten wäre, sie würden sich zurückziehen, vereinsamen und auf ein angemessenes Leben verzichten.
Warum ist die an Einkommens- und Vermögensgrenzen gebundene Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz nicht ausreichend?
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sind sehr niedrig. Die Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, ergibt sich aus § 85 SGB XII. Sie errechnet sich aus einem Grundbetrag in Höhe des zweifachen Eckregelsatzes (718,00 €), plus die tatsächlichen Wohnkosten, soweit sie angemessen sind. Dazu kommt noch ein Familienzuschlag in Höhe von 70 % des Eckregelsatzes für den Ehegatten und für jede weitere Person im Haushalt. Was an Vermögen einzusetzen ist, richtet sich nach § 90SGB XII. Die Vermögensgrenze für einen geschützten Barbetrag ergibt sich aus der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nr. 9 SGB XII. Sie beträgt:
• Für den Alleinstehenden: 2.600,00 €
• Für einen blinden Menschen mit dem nicht getrennt lebenden sehenden Ehegatten oder Lebenspartner: 2.600,00 € plus 614,00 €.
• Für einen blinden Menschen mit dem nicht getrennt lebenden ebenfalls blinden Ehegatten oder Lebenspartner: 2.600,00 € plus 1.534,00 €.
• Für jede weitere Person, wenn diese vom Antragsteller überwiegend unterhalten wird, erhöht sich der Betrag um 256,00 €.
Andere Behindertengruppen erhalten auch keine entsprechende Leistung. Weshalb sollen dann blinde Menschen eine solche Leistung erhalten?
Ganz so stimmt diese Aussage nicht. Viele behinderte Menschen erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Ein Mensch, dem das Augenlicht fehlt, ist nicht pflegebedürftig im Sinn des Pflegeversicherungsgesetzes. Das liegt daran, dass der Hilfebedarf, den ein blinder Mensch hat, wie schon ausgeführt, von anderer Art ist als der Hilfebedarf, der nach dem Pflegeversicherungsgesetz ausgeglichen werden soll. Vorlesen, Begleiten, Hilfe bei der Erledigung schriftlicher Arbeiten, sind keine Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Dort geht es mehr um Hilfen am Körper, wie Hilfe beim Waschen, bei der Hygiene und beim Essen usw. Außerdem wäre es durchaus richtig, wenn andere behinderte Menschen, die einen vergleichbaren Mehrbedarf haben, auch eine entsprechende Leistung bekämen. In einigen Bundesländern ist das für hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose auch der Fall.
Ist das Blindengeld nicht etwas hoch? Ist diese Höhe gerechtfertigt?
Weil der Bedarf je nach Lebenssituation sehr unterschiedlich ist, lässt sich die Höhe der durch die Blindheit verursachten Belastung nicht generell beziffern. Der tatsächliche Bedarf liegt auf jeden Fall höher. Es müssen durchaus auch eigene Mittel eingesetzt werden. Immerhin wird im Sozialhilferecht Blindenhilfe nach § 72 SGB XII von z.Zt. 608,96 € gezahlt; Kriegsblinde und im Wehrdienst erblindete Menschen erhalten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz in Höhe von z.Zt. 661,00 € (Stand 01.07.2009); hinzu treten weitere Leistungen wie z.B. eine Kleiderverschleißzulage und die Blindenbeihilfe (Führhundfuttergeld i.H.v. z.Zt. 147,00 €. Diesen festgesetzten Beträgen liegen Erfahrungswerte zu Grunde. Berufsunfallblinde erhalten lt. § 44 Abs. 2 SGB VII ein Pflegegeld in Höhe von 60-40 % vom Höchstbetrag 1.228,00 €, z.zt. demzufolge max. 736,80 €.
Das Blindengeld wird im gleichen Umfang wie die Renten aus der Sozialversicherung angepasst. Könnte nicht auf diese Dynamisierung verzichtet werden?
Bei den benötigten Hilfen handelt es sich zum größten Teil um Dienstleistungen. Vorlesen, Begleiten, Taxi, Putzen etc. um nur einige Beispiele zu nennen. Die Entgelte für Dienstleistungen steigen erfahrungsgemäß. Deshalb ist beim Blindengeld, wenn es seinen Zweck erfüllen soll, eine Dynamisierung notwendig. Die Anbindung an die Sozialrenten führt ohnehin nur zu einer sehr behutsamen Steigerung.
Die Leistungen nach den Landesgesetzen sind unterschiedlich hoch. Wäre es nicht sinnvoll, die Höhe in sämtlichen Bundesländern aufeinander anzupassen?
Das wäre natürlich sehr wünschenswert, um gleiche Lebensverhältnisse im ganzen Bundesgebiet zu sichern. Die Bundesrepublik ist aber ein föderalistischer Staat, so dass eine Vereinheitlichung nicht erzwungen werden kann. Die schwierige Haushaltslage macht die Kürzung staatlicher Förderungen notwendig. Warum soll das für das Blindengeld nicht gelten?
Hier muss bedacht werden, dass blinde Menschen von den Eingriffen in Sozialleistungen, wie bei den Sozialrenten oder den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, genauso betroffen werden, wie alle anderen Mitbürger. Erhöhte Ausgaben im Gesundheitsbereich treffen blinde Menschen ebenfalls. Von Nullrunden in der Rentenversicherung werden sie nicht verschont. Wenn das Blindengeld in höherem Maß als andere Sozialleistungen gekürzt würde, wäre das für blinde Menschen eine doppelte Belastung. Es wäre ein unzumutbares Sonderopfer.
Wenn das Landesblindengeld gekürzt wird, kann bei entsprechender Bedürftigkeit ergänzende Blindenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt werden. Ist das nicht eine akzeptable Lösung?
Diese Lösung geht nicht ganz auf. Wenn das Blindengeld stark gekürzt wird, z. B. um 30 %, werden, wie Erfahrungen in Bremen zeigen, viele blinde Menschen, nämlich ca. 40 %, ergänzende Blindenhilfe beantragen. Das führt wegen der dann notwendigen Einkommens- und Vermögensprüfung zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Viele, die die Hilfe aber auch dringend nötig haben, werden an den engen Vermögensgrenzen, die das Sozialhilferecht zieht, scheitern.

